
Sie sind in Deutschland versichert und leben, studieren oder arbeiten in Österreich?
Sie fragen sich, wie Sie über Ihre deutsche Versicherung auch in Österreich kostenfrei eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung erhalten können? Wie kann ich eine Psychotherapie zu den gleichen Konditionen wie in Deutschland bei meiner deutschen Versicherung beantragen?
Wir unterstützen Sie bei der Klärung aller Fragen der EU-weiten Gesundheitsversorgung und der Beantragung, Durchführung und Verrechnung von Psychotherapieleistungen.

Studierende und Selbstständige, die in Deutschland versichert sind, können in
versichert sind, können nach erfolgreicher Beantragung eine kassenfinanzierte psychotherapeutische Behandlung in Österreich über die EU-Gesetzgebung bei ihrer deutschen Versicherung beantragen.
Laut der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie haben EU-Bürger das Recht, medizinische und psychotherapeutische Leistungen im EU-Ausland zu erhalten. Dabei sind jedoch einige Kriterien zu berücksichtigen.
Ziel dieser Internetseite ist es, EU-Bürgern ein tieferes Verständnis des EU-weiten Gesundheitssystems zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, ihre EU-weit geltenden Möglichkeiten und Rechte zu nutzen.
Es gibt 2 Verfahren der Kostenerstattung: der propagierte Weg führt über die EHIC in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Der für in Deutschland versicherte Personen wirtschaftlich günstigere Weg ist jedoch der Weg in der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, über den meist nicht informiert wird.
Bei telefonischen Auskünften kann um eine schriftliche Rechtsauskunft gebeten werden, denn nur diese sind rechtsbindend und -wirksam.
Die hier aufbereiteten Informationen haben bereits vielen Personen geholfen, sich erfolgreich für Ihr Recht einzusetzen.
Die hier veröffentlichten Informationen sind Leitgedanken zur Organisation psychotherapeutischer Leistungen, sie stehen in keinem Zusammenhang mit psychotherapeutischen Leistungen an sich. Ebenso wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Die hier dargestellten Hinweise sollen EU-Bürger:innen dabei unterstützen, sich im Beantragungsverfahren (falls nötig) erfolgreich gegenüber ihrer Versicherung durchzusetzen. Daraus kann kein Anspruch auf Wirksamkeit oder bei nichterfolgreicher Beantragung auf Schadenersatz gestellt werden.
Die Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung setzt sowohl bei den deutschen Studierenden als auch bei den sie behandelnden österreichischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten einiges an Wissen voraus. Fehlen Informationen, kommt es zu unnötigen Kosten, einer langen Beantragungszeit und nicht selten zu abgelehnten Anträgen.
Falls Sie an über diese Internetseite hinausgehenden Informationen Interesse haben: www,EU-Patienten.de (Rechtsauskünfte)
www.hoechtl-wallner.at (Webinare)
Fragen zur kassenärztlichen Versorgung
Darauf kommt es an, will man die kassenärztliche psychotherapeutische Versorgung deutscher Versicherungen im europäischen Ausland abrufen:
Schritte der Beantragung
Für eine reibungslose Beantragung und Verrechnung braucht es viel Detailwissen zur deutschen, kassenärztlichen Versorgung sowie dem EU-Recht!
Psychotherapeut:inn:en, vertraut mit deutschen Kassen
Für die Wahl der Therapeutin, des Therapeuten gilt, sie oder er muss in einer der vier in Deutschland anerkannten Methoden zertifiziert sein und sollte sich mit der Beantragung bei deutschen Versicherungen auskennen - da diese viel umfangreicher ist als die Beantragung bei österreichischen Kassen!
Der Qualitätszirkel Team deutsche Kassen ist eine Gruppe österreichischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten des tiefenpsychologischen Clusters, deren Mitglieder mit deutschen (privaten wie gesetzlichen) Versicherungen direkt verrechnen können und die sich auf eine reibungslose Beantragung und erfolgreiche Durchführung von kassenfinanzierten Psychotherapien vertraut sind. Die Mitglieder des Qualitätszirkels finden Sie hier. Für Fragen zur kassenfinanzierten Psychotherapie bei deutschen Krankenkassen kontaktieren Sie uns bitte per Mail (studierenin@aon.at).