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Wie komme ich zu einem Gesundheitscheck?
Wo bekomme ich einen Konsiliarbericht?

Grundsätzlich können Studierende mit ihrer deutschen Versichertenkarte (nur) im ärztlichen Notfall zu Vertragsärzten der ÖGK gehen, sowohl bei gesundheitlichen sowie psychischen Problemen.

Falls sich Studierende jedoch über die Dauer des Studienaufenthaltes medizinisch in Österreich von Vertragsärtzinnen und -ärzten der ÖGK kostenfrei betreuen lassen möchten (Routineuntersuchungen, Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen,...), können sie eine österreichische E-Card bei ihrer deutschen Versicherung mit dem "Portablen Dokument" S1 (mithilfe des Infoblattes) beantragen.

Auf diesem Weg erhalten Studierende eine österreichische Sozialversicherungsnummer der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) und können sämtliche Leistungen der ÖGK-Vertragsärzte kostenfrei in Anspruch nehmen, ohne ihren Anspruch auf deutsche Kassenleistungen zu verlieren. (Zudem soll es möglich sein, über diesen Weg bis zum 26. Lebensjahr mit den Eltern mitversichert zu sein, entsprechend der Gesetzgebung des Gastlandes!)

Nähere Informationen finden Sie beim Europäisches Versicherungsservice (+43 5 0766 112820), bei www.eu-patient.de oder unter www.krankenkasse.de.

Zum Konsiliarbericht für die Psychotherapie:

In Österreich stellt der niedergelassene Allgemeinmediziner (sprich: die praktische Ärztin, der praktische Arzt) die Bestätigung oder Überweisung zur Psychotherapie aus.

Die Bestätigung sollte bei der Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Der Praxisplan (www.praxisplan.at), das werbefreie Verzeichnis aller Ärzte in Wien, hilft, einen Allgemeinmediziner zu finden:

Webseite aufrufen, bei ERWEITERTE SUCHE anklicken und bei FACHGEBIET: ALLGEMEINMEDIZIN und bei KASSE: ÖGK einstellen. Es werden jene Allgemeinmediziner aufgelistet, die mit der Österreichischen Gesundheitskasse einen Vertrag haben und damit über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC  (auch EKVK-Karte genannt) direkt mit der deutschen Versicherung verrechnen. Voraussetzung dafür ist (solange der Eintrag über das Formular S1 bei der ÖGK nicht erfolgt ist), dass es sich um eine medizinisch notwendige Leistung handelt, was im Fall der Beantragung einer Richtlinientherapie gegeben ist und dass die eigene Versicherungskarte auf der Rückseite die EHIC-Karte aufweist.

 

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