Das Behandlungsangebot deutscher Kassen
Teil 1: Formlose Beantragung und Verrechnung
Die zahlreichen Ratgeber zur Beantragung von Richtlinientherapien sind von deutschen Kollegen für deutsche Psychotherapeuten geschrieben. Es findet sich dort kein Hinweis auf die für Österreich wichtigen rechtlichen Grundlagen und Beantragungsrichtlinien.
Der Vortrag samt praxisnaher Anleitung biete relevantes psychotherapeutisches und juristisches Hintergrundwissen und gibt praxisnahe Hinweise für eine erfolgreiche, reibungslose (!) Beantragung bei deutschen Versicherungen. Denn je klarer Sie beantragen, umso weniger Fragen tauchen bei der Versicherung auf, die dann mühsam im Dreieck: Patient - Versicherung - Therapeut (oft langatmig) diskutiert werden muss.
Grundsätzlich gilt es häufig, einen Druck von Seiten deutscher Krankenkassen zu überwinden, die ihren Versicherten häufig raten, in Österreich die Behandlung über die ÖGK zu beantragen, ohne dabei Kostenerstattung über die EU-Gesetzgebung zu erwähnen. Daher ist es wesentlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die eine Beantragung einer Richtlinientherapie nach deutschem Sozialgesetz eröffnet.
Nicht nur bei der Beantragung, besonders bei der Verrechnung aus Österreich lohnt sich die Einarbeitung. Sie erfahren die aktuellen Kostensätze, welche Leistungen in Rechnung gestellt werden können und worauf es dabei ankommt.
Die kassenärztliche Versorgung Deutschlands: Behandlungsformate, Anträge und Verrechnung aus Österreich
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Überblick über die kassenärztliche psychotherapeutische Versorgung in Deutschland und deren Behandlungsformate (Sprechstunde, probatorische Sitzungen, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie und Rezidivprophylaxe);
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Der Erstantrag;
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für österreichische PsychotherapeutInnen;
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Beantragung einer direkten Abrechnung zwischen Krankenkasse und Psychotherapeut;
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Die Verrechnung der Leistungen im Rahmen der Beantragung und Behandlung samt Musterrechnung.
Die formlose Beantragung für die eigene Praxis - praxiserprobte Dokumente und die Dokumentationspflicht in Österreich
nächster Termin: Samstag, 18.1.2025: 14 - 17:30, zur Anmeldung (Anmedeschluss: 6.1.2025).
Nur buchbar gemeinsam mit Teil 2 am 25.1.2024
Gesamtkosten Teil 1 + 2: 280 + 280 = 560 Euro
Gemeinschaftspraxis Hirscheng. 19/24, 1060 Wien
Vortrag: Mag. Elisabeth Höchtl-Wallner
Dauer: Teil 1: 4 Stunden, Teil 2: 4 Stunden
Methode: Power Point- und webbasierter Vortrag, Teilnehmerunterlagen: aktuelle Unterlagen für die formlose Beantragung
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